14. August 2018 | Retail Technology, What´s new in Retail

Hilfreiches und Lustiges zur europäischen Datenschutzgrundverordnung

Was haben ein englischer Radiosprecher und der Terminator gemeinsam? Richtig: Sie machen die DSGVO zugänglich. Wir stellen Ihnen die DSGVO einmal anders vor – ganz privat. Datenschutzrechte werden dabei nicht verletzt.

Sie glauben, die DSGVO macht nur Ärger und die Umsetzung ist kaum zu bewältigen? Wir verraten Ihnen einige Links und Tipps, mit deren Hilfe die Datenschutzverordnung beinahe sympathisch wird.

1. Trivia: Die DSGVO im Detail

Die DSGVO ist ein ganz schönes Mammutwerk: Vor den 99 Artikeln in elf Kapiteln der Verordnung selbst stehen 173 sogenannte Erwägungsgründe, die dem Verständnis dienen sollen.
Zusammengenommen, ohne Fußnoten, besteht die deutsche Version aus 393.585 Zeichen. Ein ganz schöner Wälzer? James Joyce‘ Ulysses hat wahrscheinlich deutlich mehr als eine Millionen Zeichen. Schätzen Sie sich glücklich!

2. Konfigurator – Generator – Terminator? Datenschutzerklärung leicht gemacht

Ihnen graut davor, die Datenschutzerklärung Ihrer Webseite zu prüfen und zu aktualisieren? Welche Formulierung ist die richtige und wohin mit all den Datenschutzhinweisen?
Im Internet gibt es zahlreiche Datenschutzerklärungstermina- … ääh … -konfiguratoren. Hier geben Sie Ihre Daten ein wie Webseitenlinks, Adressangaben und Geschäftsführer. Dann beschreiben Sie Ihr Angebot im Internet und welche Tools Sie auf Ihrer Homepage nutzen. Aus diesen und weiteren Angaben generieren Ihnen verschiedene Anbieter automatisiert eine Datenschutzerklärung für Ihr Unternehmen. Hasta la vista, DSGVO!

• Der Datenschutzerklärungskonfigurator von der PROLIANCE GmbH
• Der Datenschutzgenerator von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schwenke
• Der Datenschutzerklärungskonfigurator von der Herold Unternehmensberatung GmbH

3. Finden Sie heraus, welcher Datenschutz-Typ Sie sind

Lieben Sie es auch, an Online-Tests teilzunehmen und gespannt das Ergebnis zu erwarten? Dann haben wir genau das Richtige für Sie: Klicken Sie sich doch mal durch die 28 Fragen des Selbsteinschätzungstools des Bayrischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (LDA). Nebenbei erfahren Sie dann laut LDA auch, „ob Sie sich bereits auf einem ‚guten Weg‘ zur Compliance befinden oder noch Maßnahmen zu treffen haben“.

4. Entdecken Sie eine neue (alte) Kommunikationslösung – die Post

Ihr Newsletter-Abonnenten-Stamm macht Ihnen Sorgen? Sie sind unsicher, ob Ihr digitales Marketing-Mailing DSGVO-konform ist? Verzweifeln Sie nicht! Eine Studie der Royal Mail MarketReach ergab, dass Post-Mailings ein wirkungsvolles Marketing-Tool sind.

Infografik zur Öffnungs- und Interaktionsrate von Werbemailings; copyright: Royal Mail MarketReach

© Royal Mail MarketReach

Laut der Studie „Private life of mail report“ der Royal Mail MarketReach geben 57 Prozent der Empfänger an, dass physische Marketing-Mailings ein Gefühl der Wertschätzung auslösen. Außerdem wird 35 Prozent der Werbepost in Haushalten weitergegeben und durchschnittlich 17 Tage lang aufbewahrt. Noch dazu reagieren gerade jüngere Adressaten positiv auf Angebote per Post.

Und das Beste daran? Für das Zusenden postalischer Mailings benötigen Sie auch nach den neuen Datenschutzregeln von Ihren Bestandskunden keine Opt-in-Bestätigung.

5. Die DSGVO bringt nur Probleme, keinen Nutzen? Weit gefehlt!

Screenshot „Once upon a GDPR“-Produkt von Webseite https://www.calm.com/sleep; copyright: Calm.com, Inc.

© Screenshot Webseite https://www.calm.com/sleep Calm.com, Inc.

Sie haben Einschlafprobleme und sind des Englischen mächtig? Dann haben Sie großes Glück! BBC-Radiosprecher Peter Jefferson sprach Teile der DSGVO ein – und zwar für das Unternehmen Calm, den britischen Anbieter von Apps, die beim Meditieren und Einschlafen helfen sollen. Lassen Sie sich die Gesetze also einfach vorlesen.

0. Ausblick: Wieder bei Null angekommen – Datenschutz im Internet, eine unendliche Geschichte

Wenn Sie jetzt denken, die DSGVO ist Kinderkram und eigentlich gar nicht so schlimm, freuen Sie sich lieber nicht zu früh! Denn kaum haben wir die zahlreichen Anpassungen für die Umsetzung der DSGVO bewältigt, rollt die nächste Welle auf uns zu: die ePrivacy-Verordnung (ePVO). Sie soll die bisherige EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation von 2002 sowie die Cookie-Richtlinie von 2009 ersetzen.

Online-Marketer befürchten das Ende der zielgerichteten Werbung und Personalisierung im Internet. Einfacher wird es daher vermutlich nicht. Dennoch raten wir: Nur die Ruhe bewahren! Vielleicht kann Calm dieses Mal Morgen Freeman dafür gewinnen, uns die ePrivacy-Verordnung vorzulesen. Und schließlich wusste schon die Großmutter: Keine Verordnung wird so heiß serviert, wie sie gekocht wurde. Gutes Gelingen!

Autor: Julia Pott
Erstveröffentlichung auf iXtenso.com – Magazin für den Einzelhandel

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